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   VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21   

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VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21 (https://dejure.org/2021,56853)
VG Hannover, Entscheidung vom 23.06.2021 - 5 B 2743/21 (https://dejure.org/2021,56853)
VG Hannover, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 5 B 2743/21 (https://dejure.org/2021,56853)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Berlin, 02.12.2011 - 16 K 186.11

    Feststellung einer besonderen Härte gemäß § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 3 AufenthG

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Eine solche besondere Härte kann beispielsweise daraus folgen, dass ein Ausländer, der die Anforderungen eines Tatbestandsmerkmals nur ganz knapp verfehlt oder die Defizite bei der Erfüllung einzelner Tatbestandsmerkmale durch eine anderweitige Form der Aufenthaltsverfestigung, Integration oder Integrationsfähigkeit bei der gebotenen Gesamtbetrachtung ausgleichen oder gar übererfüllen kann, trotz der sich hieraus ergebenden "Gleichwertigkeit" mit dem Typus des Wiederkehrers dennoch von dem Anspruch auf Erteilung einer Wiederkehrerlaubnis ausgeschlossen wäre (VG Berlin Urteil vom 2.12.2011 - 16 K 186/11 -, BeckRS 2011, 56862, beck-online m. w. N.).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - der Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - der Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - der Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Anderes gilt allenfalls dann, wenn der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Titels eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG begründet und diese Wirkung durch die Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag wieder erloschen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.2.2021 - 11 S 3852/20 -, juris Rn. 6 und vom 7.7.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Insoweit sind die individuellen Lebensverhältnisse des betroffenen Ausländers oder der betroffenen Ausländerin zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 29.1.2020 - 2 BvR 690/19 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20

    Wirkung der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung; Ausweisungsinteresse bei

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Vielmehr reicht es aus, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt - d. h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen - vorliegt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.2.2021 - 12 S 3852/20 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme von 25 Betten für das Fachgebiet

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Auch bei Eilbedürftigkeit liegt ein Anordnungsgrund regelmäßig nicht vor, wenn die Eilbedürftigkeit selbst verschuldet ist (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 22.9.2008 - 13 ME 90/08 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 1 ER 310.84

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anforderungen an

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21
    Eine (auch nur teilweise) Vorwegnahme der Hauptsache ist darüber hinaus nur ausnahmsweise und nur in solchen Fällen gerechtfertigt, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch die Hauptsachenentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1984 - 1 ER 310.84 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.12.2008 - 12 S 138.08 - juris).
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